1. Urteil der 2. Strafkammer vom 4. August 2016 (SK 13 372) Mit Urteil vom 4. August 2016 erklärte die Kammer A.________ der fahrlässigen Tötung, begangen am 9. Dezember 2003 in Bern z.N. C.________, schuldig. Von einer Bestrafung wurde zufolge Verletzung des Beschleunigungsgebots Umgang genommen. Gegen dieses Urteil führte A.________ Beschwerde in Strafsachen beim Bundesgericht. Er beantragte, das Urteil sei aufzuheben und er sei von der Anklage der fahrlässigen Tötung freizusprechen, eventualiter sei das Verfahren einzustellen.