2. Dem für die Führung von AFIS zuständigen Dienst wird schon jetzt die Zustimmung zur Löschung der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten nach Ablauf der gesetzlichen Frist erteilt (Art. 17 Abs. 1 lit. e i.V.m. Art. 19 Abs. 1 Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten). 3. Schriftlich zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Berufungsführer, a.v.d. Fürsprecher B.________ - der Straf- und Zivilklägerin, a.v.d. Rechtsanwalt D.________ - der Generalstaatsanwaltschaft Schriftlich mitzuteilen: - der Koordinationsstelle Strafregister (nur Dispositiv) - der Vorinstanz