55 f.). Gemäss dem oberinstanzlich eingeholten Bericht der Hausärztin besteht dieser Zustand nach wie vor; das Ereignis habe zu einer Exazerbation der depressiven Symptomatik geführt, wobei auch weitere Symptome, vor allem eine ausgeprägte Menschenscheu, hinzugekommen seien (pag. 468 f.). Diese Berichte beschreiben eine starke Traumatisierung der Privatklägerin. So war sie nicht nur in der Vergangenheit in ihrem alltäglichen Leben beeinträchtigt, sondern wird auch in Zukunft unter dem Vorfall zu leiden haben.