Er machte sich die Widerstandsunfähigkeit des Opfers zunutze, weshalb es auch nicht zu einer Gewaltanwendung, welche über das hinausgeht, was für eine Penetration ohne vorherige Befriedigung des weiblichen Opfers nötig ist, kam bzw. kommen musste. Auch durch die erlittene Amnesie sind die schweren Folgen für die Privatklägerin weniger auf den Akt an sich, als vielmehr auf die nicht verstandenen körperlichen Folgen und vor allem auf das Bewusstsein über das massiven Vertrauensmissbrauch – das schamlose Ausnützen ihres Zustands – zurückzuführen.