GRETER, Die Mitwirkungspflichten der Privatklägerschaft im Strafverfahren, in: ZWR 2016, S. 451, je mit Hinweisen). Auch das Strafgericht ist an die Anträge der klagenden Partei gebunden und kann ihr nicht mehr und nichts anderes zuerkennen, als sie verlangt. Die Vorinstanz verpflichtete den Beschuldigten, eine Genugtuung in der Höhe von CHF 12‘000.00 zu leisten.