Zudem fällt erschwerend ins Gewicht, dass der Geschlechtsverkehr ungeschützt erfolgte. Schliesslich hatten die Handlungen des Beschuldigten körperliche Leiden der Privatklägerin in Form von vorübergehenden Schwellungen und Schmerzen im Genitalbereich und Unterleib zur Folge und führten zu erheblichen psychischen Problemen (unter anderem zahlreiche Aversionen, Lust- und Antriebslosigkeit, extreme soziale Isolation), welche teilweise bis heute andauern.