Als er in der Nacht wieder die Wohnung der Privatklägerin aufsuchte, musste er ernsthaft mit deren Widerstandsunfähigkeit rechnen. Als er dann die Privatklägerin in ihrem Bett mit eingetrübtem Bewusstsein und in stark schläfrigem Zustand, auf dem Rücken, mit ausgestreckten Armen, vorfand und mit den sexuellen Handlungen begann, waren für ihn die letzten Zweifel an der vollständigen Widerstandsunfähigkeit des Opfers ausgeräumt.