___ beobachtete – gänzlich ausserstande, sich gegen die sexuellen Handlungen des Beschuldigten bzw. den Angriff auf ihre geschlechtliche Integrität zu wehren. Der Beschuldigte wiederum machte sich diesen Zustand zunutze, indem er den ungeschützten vaginalen Geschlechtsverkehr vollzog und die Privatklägerin so als Sexualobjekt missbrauchte. Eine Einwilligung dazu lag nicht vor.