seine diesbezüglichen Aussagen fielen wiederum auffällig farblos, oberflächlich und zielgerichtet aus (pag. 515, Z. 30–31: «Das war bei mir unten, wir waren im Wohnzimmer, Fernsehschauen und Weintrinken, danach hat sich das ergeben.»). Gegen die Darstellung des Beschuldigten spricht auch, dass die Privatklägerin dem Sex keine Bedeutung mehr zumass und der letzte Kontakt wenig befriedigend und für die Privatklägerin schmerzhaft ausgefallen war. Der letzte und einzige Sexualkontakt lag also schon Jahre zurück. 11.5 Fazit und erstellter Sachverhalt Der Sachverhalt gemäss Anklageschrift ist damit erstellt.