__ würde sich um die Privatklägerin kümmern, da der Beschuldigte am nächsten Morgen früh arbeiten gehen musste. Für ihn bestand kein Grund, davon abzuweichen und direkt zur Privatklägerin zu gehen, als er hörte, dass Frau E.________ wieder in ihre Wohnung zurückgegangen war. Wenn es ihm um die Gesundheit der Privatklägerin gegangen wäre, wäre es naheliegend gewesen, Frau E.________ fragen zu gehen, ohne zu riskieren, dass die Privatklägerin aufwacht, zumal ja Frau E.________ offensichtlich noch wach war und zum neusten Verlauf des Zustands der Privatklägerin hätte Auskunft geben können. Dazu passt auch, dass sich der