schlief, als sie wieder zurück ins Bett «verfrachtet» worden war. Frau E.________ verblieb noch eine gewisse Zeit in der Wohnung der Privatklägerin und räumte noch ein paar Sachen auf, um sicher zu gehen, dass die Privatklägerin jetzt auch wirklich schläft. Sie verliess dann die Wohnung, verrichtete noch ca. eine halbe Stunde etwas in ihrer eigenen Wohnung und ging dann ins Bett. Sie nahm extra keine Schlaftablette ein, damit sie im ringhörigen Haus bemerken würde, wenn etwas nicht stimmt (vgl. pag. 74 f., Z. 78–86). 11.3.3 Zwischenfazit