bar. Über das, was unmittelbar danach geschah, bestehen einzig die Aussagen von Frau E.________, welche sich aber auch hier als ausgesprochen detailliert, glaubhaft und im Kern auch konstant erweisen. Demnach ist die Privatklägerin wieder aufgewacht und hat nach ihrer Katze gesehen, welche ebenfalls auf dem Bett lag. Die Privatklägerin stand dann selbständig auf und sagte immer wieder, sie wolle zum «A.________ (Kosename)». Frau E.________ hatte Angst, dass die Privatklägerin die Treppe hinunterfallen würde und umarmte sie deshalb von hinten und schaffte es schliesslich, dass die Privatklägerin wieder zurück ins Bett ging bzw. dorthin «verfrachtet» werden konnte (pag. 74, Z. 67–72;