42 von Frau E.________ geschildert – in Anwesenheit des Beschuldigten ca. dreimal stürzte, er sie gemeinsam mit Frau E.________ jeweils wieder aufrichtete und sie sie dann zusammen ins Bett trugen bzw. schleppten. Weil die Privatklägerin auch im Bett weiterweinte, begaben sich Frau E.________ und der Beschuldigte ebenfalls, links und rechts von der Privatklägerin, auf das Bett, um sie zu beruhigen. Nachdem die Privatklägerin eingeschlafen war, verständigten sich der Beschuldigte und Frau E.___