Sehr authentisch wirkt auch die von Frau E.________ erwähnte Dankbarkeit, dass der Beschuldigte anwesend war, weil sie ohne ihn die Privatklägerin weder wieder aufstellen noch ins Bett hätte bringen können, wozu sie mit ihrem operierten Rücken auch eine plausible Erklärung lieferte. Weiter sind auch die von der Privatklägerin am nächsten Tag festgestellten Hämatome an Hand und Oberarm gut mit vorabendlichen Stürzen zu erklären, was selbst der Beschuldigte angedeutet hat (vgl. pag. 277, Z. 47–48). Eine Kopfverletzung oder auch nur eine Beule ist zwar nicht erstellt. Aus dem von Frau E.______