schon vor dem Eintreffen des Beschuldigten ein Torkeln feststellt und sich der Zustand der Privatklägerin seither weiter stark verschlechtert. So wie vom Beschuldigten dargestellt, wäre der Zustand der Privatklägerin jedoch kaum ein Anlass gewesen, die Privatklägerin ins Bett verfrachten zu müssen – hätte sie nur wegen ihres Sohnes geweint, wäre das nicht nötig gewesen. Frau E.________ beschreibt die Stürze in drei Befragungen auf leicht unterschiedliche Weise, inhaltlich aber sehr konstant und überzeugend. Ihre Darstellung ist alles andere als klischeehaft und banal;