Zunächst entsprechen die Schilderungen von Frau E.________ anders als die Darstellung des Beschuldigten dem zu erwartenden Zustand nach dem erstellten Mischkonsum, insbesondere unter Berücksichtigung der Anflutungsphasen der Wirkstoffe. Die offenbar zunehmend eingeschränkte Tritt- und Standfestigkeit der Privatklägerin erscheint auch folgerichtig, hat doch Frau E.________ schon vor dem Eintreffen des Beschuldigten ein Torkeln feststellt und sich der Zustand der Privatklägerin seither weiter stark verschlechtert.