Nach Angaben von Frau E.________ sei die Privatklägerin in dieser Phase in der Wohnung ca. dreimal zu Boden gestürzt. Sie sei froh um die Anwesenheit des Beschuldigten gewesen, der ihr geholfen habe, die Privatklägerin wieder aufzustellen und sodann ins Bett zu tragen (pag. 74, Z. 52–55). Vor der Staatsanwaltschaft gab Frau E.________ an, die Privatklägerin sei drei- oder viermal ziemlich bös zu Boden gestürzt (pag. 93, Z. 471–472; pag. 88, Z. 291–292). Ein Sturz sei dann auch der Anlass gewesen,