Dies passt auch zur Einschätzung von Frau E.________ gegenüber dem diensthabenden Arzt, die Privatklägerin fange an, besoffen zu «liiren» sowie zu ihrer späteren Aussage, die Privatklägerin habe getorkelt und zwar noch normal reden können, aber nicht mehr gewusst, was sie gesagt oder getan habe (pag. 86, Z. 225–226). Diese durchwegs schlüssigen und logischen Schilderungen von Frau E.________ illustrieren den kontinuierlich sich verschlechternden Zustand der Privatklägerin anschaulich.