39 Getränks schlief die Privatklägerin offenbar ein und wachte dann, während Frau E.________ mit der Notrufzentrale telefonierte, wieder auf. Sowohl aus der beschwichtigenden Wortwahl von Frau E.________ als auch aus den schwerfälligen, etwas lallenden und wiederholenden Worten der Privatklägerin, was beides in der Telefonaufnahme zu hören ist, geht hervor, dass die Privatklägerin schon unter erheblichem Alkohol- und wohl auch Medikamenteneinfluss stand. Dies passt auch zur Einschätzung von Frau E.______