Auch die weitere Entwicklung des Zustands der Privatklägerin (E. 11.3.2 unten) sowie die erlittene Amnesie deuten klar auf einen vergleichsweise grossen Konsum bzw. darauf hin, dass die Privatklägerin vor dem Eintreffen von Frau E.________ schon Substanzen eingenommen hatte. Der höchste Plasmastand der erstelltermassen eingenommenen Seresta-Tablette muss zwischen ca. 23:00 und 23:30 Uhr eingetreten sein, gefolgt von einem flachen Abfall der Konzentration. Der Mischkonsum mit Alkohol führte zu einer Verstärkung der zentraldämpfenden Wirkungen des Oxazepams und zudem auch zu einer Plateauwirkung.