Es wäre kaum nachvollziehbar, wieso sie ein solches Detail schildern sollte, wenn dies so tatsächlich nicht stattgefunden hätte. Daraus geht auch folgerichtig der plausible Grund hervor, wieso sie dann auf die – für sie ungewohnten – Alcopops auswich, welche sie noch im Kühlschrank hatte. Als Frau E.________ zur Privatklägerin kam, war deren Zustand offenbar so, dass Frau E.________ entschied, nicht wie geplant die Fernsehserie zu schauen, sondern bei der Privatklägerin zu bleiben und für diese zu sorgen.