Zunächst ging es der Privatklägerin sehr schlecht, und es ist nachvollziehbar, dass sie in diesem Zustand aus Frust über das abschätzige SMS ihres Sohnes zu Rotwein und zu den Schlaf- bzw. Beruhigungstabletten griff. In diesem Zusammenhang erwähnte sie, der Rotwein sei dann fertig gewesen, sie habe aber nicht mehr eine neue Flasche im Keller holen wollen. Es wäre kaum nachvollziehbar, wieso sie ein solches Detail schildern sollte, wenn dies so tatsächlich nicht stattgefunden hätte.