Die Aussagen zu den Beziehungen unter den Bewohnern des Hauses am L.___weg _ (Nr.) wirken nicht einstudiert und durchaus glaubhaft. Insbesondere hinsichtlich des früheren sexuellen Kontakts zwischen der Privatklägerin und dem Beschuldigten stimmen sie auch mit den authentischen Angaben der beiden anderen Frauen überein. 11.3 Rahmengeschehen am Abend 11.3.1 Zum Konsum von Alkohol und Seresta Den Zeitpunkt, als Frau E.________ zur Privatklägerin in die Wohnung kam, grenzten beide übereinstimmend anhand einer Fernsehserie, welche sie sich um ca.