105, Z. 64–67). Anschaulich und gleichbleibend schilderte sie auch, wieso sie früher wegen kleineren Sachen mit dem Beschuldigten ein «Gstürm» gehabt habe, so etwa weil er sich vor Jahren einmal im Eichholz gebrüstet habe, er könne bei der Privatklägerin oder ihr nur klingeln und sie würden mit ihm ins Bett gehen (pag. 100, Z. 42–44; pag. 104, Z. 48–52). Nach ihrem Wissen habe es einen sexuellen Kontakt zwischen der Privatklägerin und dem Beschuldigten gegeben, nämlich dann, als die Schwester der Privatklägerin verstorben sei.