___ über den Vorfall berichten. Ihre Aussagen enthalten aber Hinweise über das Verhältnis zwischen dem Beschuldigten und der Privatklägerin, was vorliegend durchaus von gewisser Bedeutung ist. Bei der Würdigung ihrer Aussagen ist aber zunächst eine gewisse Zurückhaltung angebracht, weil sie vor ihrer eigenen polizeilichen Einvernahme schon die Privatklägerin als Vertrauensperson zu deren ersten Einvernahme begleitet (vgl. pag. 119) und damit von deren Aussagen Kenntnis hatte.