36 Feststellungen ausserhalb ihrer Amnesie betreffen, erscheinen grundsätzlich als sehr glaubhaft – auch wenn hinsichtlich der von ihr angegebenen Konsummengen, vor allem der Anzahl eingenommenen Tabletten, noch eine Einschränkung anzubringen sein wird (E. 11.3.1 unten). Gestützt auf ihre Aussagen sind die von ihr beschriebenen Verletzungen, insbesondere die Schwellungen und Rötungen im Schambereich, erstellt. 11.2.5 Aussagen der Zeugin F.________ F.________ wurde am 29. Oktober 2014 durch die Polizei (pag.