Da sie seit Jahren keine Lust mehr habe, sei sie zu trocken gewesen, weshalb dies eine einmalige Sache gewesen sei (pag. 131, Z. 128–129). Sie gab auch freimütig bekannt, dass ihr Sex nichts mehr sage, sie dies auch dem Beschuldigten gesagt habe und er das gewusst habe (pag. 123, Z. 199–202). Insbesondere habe sie weder Oralsex noch irgendetwas anderes gerne und brauche das nicht mehr, was der Beschuldigte genau wisse (pag. 136, Z. 314–316). Dass sie dem Beschuldigten schon gesagt habe, sie wolle keinen Sex mehr, bestätigten nicht nur die Zeuginnen E.________ (pag. 77, Z. 199–200 und Z. 206–207, sie habe ihm das des Öfteren gesagt und er wisse es genau) und F.__