35 Vergewaltiger», pag. 121, Z. 80–107), wobei sie sich teilweise nicht mehr unter Kontrolle gehabt habe (pag. 125, Z. 312–313; vgl. pag. 498, Z. 17–18). Das von der Privatklägerin an diesem Morgen festgestellte Verletzungsbild hat sie sehr anschaulich, plastisch und konstant, zuletzt auch noch einmal vor der Kammer, beschrieben, ohne zu übertreiben. So verneinte sie etwa, beim Stuhlgang Schmerzen gehabt zu haben (pag. 122, Z. 154). Es ist in keiner Weise ersichtlich, wieso sie dies erfunden haben sollte.