und verschwieg auch nicht, bereits sexuellen Kontakt mit dem Beschuldigten gehabt zu haben. Auch wenn das Kerngeschehen nicht betroffen ist, beschreibt die Privatklägerin die Geschehnisse inhaltlich sehr lebendig und detailliert. Die emotionalen Schilderungen über die Geschehnisse und Empfindungen, nachdem sie am nächsten Tag erwachte, erweisen sich als ausgesprochen passend für eine Person, die ohne es zu realisieren, einen Eingriff in ihre sexuelle Integrität hinter sich hat.