Würdigung der Aussagen Das Besondere an den Aussagen der Privatklägerin ist, dass sie sich im zentralen Punkt an nichts erinnern kann. Der Bruch wird bei ihrer Erstbefragung eindrücklich sichtbar: «Dann hat es an der Haustür geklingelt. Ich dachte, es sei mein Sohn. Es war leider nicht mein Sohn und es sei angeblich der Nachbar gewesen. Ich kann mich nur noch an die Klingel erinnern, dann weiss ich nichts mehr» (pag. 120, Z. 47–49). Dann folgen Aussagen vom Hörensagen, bis sie wieder mit ihrer selbst erlebten Wirklichkeit fortfahren kann: «Am Morgen bin ich erwacht und habe die