Auch mit der Privatklägerin wurde vor der Kammer nochmals eine Einvernahme durchgeführt (pag. 495 ff.). Sie gab an, sich nach wie vor ab dem Zeitpunkt, als der Beschuldigte an ihrer Wohnungstüre geklingelt habe, nicht mehr an die Nacht vom 8./9. Oktober 2014 erinnern zu können (pag. 496, Z. 1–5). Weiter führte sie zusammengefasst auf entsprechende Fragen aus, sie habe an diesem Tag ihrem Sohn ein SMS geschrieben und dann, es müsse am frühen Abend gewesen sein, von diesem eine Absage per SMS erhalten (pag. 496, Z. 7–12). Sie habe daraufhin auf jeden Fall vier Tabletten Seresta mit Rotwein genommen.