Gestützt auf seine Aussagen ist davon auszugehen, dass der Beschuldigte vor und an diesem Abend Alkohol – wie er selbst angibt vor allem vier bis fünf Dosen Bier – zu sich genommen hat und daher insbesondere auch zum mutmasslichen Tatzeitpunkt nicht ganz nüchtern war, was seinen Aussagen zufolge auch dazu geführt haben soll, dass der Geschlechtsverkehr nicht richtig geklappt habe. Die spärlichen Aussagen zum Kerngeschehen lassen sich aber nicht mit einer dadurch eingeschränkten Wahrnehmungsfähigkeit erklären.