30 der Beschuldigte den Ablauf nicht sehr präzise schilderte, sich teilweise widersprach und seine Aussagen an vorgehaltene Beweismittel anpasste. Angesprochen auf die Aussage der Zeugin E.________, wonach er die Beine der Privatklägerin über seine Schultern gelegt habe, um so den Geschlechtsverkehr zu vollziehen, schüttelte er den Kopf und führte aus, er habe normal Sex gehabt und könne sich nicht daran erinnern; er habe vor ihr gelegen und habe sie verwöhnt (pag. 147, Z. 112–115).