Gefragt danach, wie es zum Geschlechtsverkehr gekommen sei, gab der Beschuldigte an, sie hätten zunächst angefangen zu schmusen, hätten sich gegenseitig ausgezogen und dann miteinander schlafen wollen. Bei ihm sei es nicht so gut gegangen, weil er betrunken und sein Penis schlaff gewesen sei. Die Privatklägerin habe gesagt, das sei nicht so schlimm, woraufhin sie sich gegenseitig verwöhnt hätten und dann beide eingeschlafen seien (pag. 517, Z. 9–15). Bei einer gewissen Dosis Alkohol gehe bei ihm nichts mehr. Er sei schon erregt, der Penis aber nicht richtig hart gewesen. Er habe schon etwas eindringen können, aber nicht richtig (pag. 517, Z. 23–25).