516, Z. 21). Gefragt nach dem von ihm erwähnten sexuellen Kontakt mit der Privatklägerin im Sommer 2014 führte der Beschuldigte aus, das sei bei ihm unten gewesen. Sie seien im Wohnzimmer am Fernsehschauen und Weintrinken gewesen, danach habe sich dies ergeben (pag. 515, Z. 28–31). Auf ergänzende Fragen der Kammer gab er weiter an, er trinke gern im Eichholz ein «Bierli» und es könne sein, dass er am 8. Oktober 2014 dort etwa vier Bier getrunken habe (pag. 516, Z. 31–37).