Auf spätere Ergänzungsfrage präzisierte er, die Privatklägerin sei zunächst noch lustig drauf gewesen, was sich dann plötzlich geändert habe; sie sei ruhiger und ruhiger geworden und habe dann angefangen zu weinen. Erst danach habe sie ihm erklärt, wieso sie weine; das habe er vorher nicht gewusst (pag. 516, Z. 26–29). Er habe dann einfach gesagt, er wolle schlafen gehen und Frau E.________ solle schauen, wie es der Privatklägerin gehe. Für ihn sei es unangenehm gewesen, und Frau E.________ habe als Frau besser darüber reden können (pag. 514, Z. 32–34).