Sie hätten gedacht, man könne die Privatklägerin nicht am Tisch lassen, sie müsse ins Schlafzimmer, damit sie etwas runterkommen könne. Frau E.________ und er hätten die Privatklägerin ins Bett gebracht (pag. 514, Z. 15–21). Zum Zustand der Privatklägerin in diesem Zeitpunkt gab er an, sie habe noch gelacht, als er gekommen sei, danach habe sie plötzlich «grännet». Man habe einfach am Tisch getrunken und es sei noch normal geredet worden (pag. 514, Z. 25–26). Auf spätere Ergänzungsfrage präzisierte er, die Privatklägerin sei zunächst noch lustig drauf gewesen, was sich dann plötzlich geändert habe;