_ führte er aus, er habe von Anfang an, als Frau E.________ eingezogen sei, Probleme mit ihr gehabt, sie habe sich immer über seinen Fernseher beschwert und gemeint, er handle «immer nur nach dem Schwanz». Er habe sich Mühe gegeben, aber man habe keinen Konsens gefunden, die Chemie habe nicht gestimmt (pag. 514, Z. 1–13). Auf Frage, warum man die Privatklägerin ins Bett gebracht habe, führte er aus, sie habe geweint und gesagt, sie wolle sterben. Sie hätten gedacht, man könne die Privatklägerin nicht am Tisch lassen, sie müsse ins Schlafzimmer, damit sie etwas runterkommen könne.