28 Rahmen- und des Kerngeschehens kann damit grundsätzlich auf ihre Darstellung der Ereignisse abgestellt werden. 11.2.3 Aussagen des Beschuldigten Der Beschuldigte wurde am 24. Oktober 2014 von der Polizei (pag. 143 ff.), am 29. April 2015 von der Staatsanwaltschaft (pag. 152 ff.) und an 29. März 2016 in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung (pag. 270 ff.) befragt. Die Vorinstanz hat seine Aussagen zusammengefasst und teilweise wörtlich wiedergegeben (pag. 392 ff., S. 15 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Darauf wird verwiesen.