76, Z. 178–179). Konkret nach der Dauer gefragt sagte sie dann aus, sie sei sehr kurz, ca. zwei bis drei Minuten dort gewesen (pag. 77, Z. 186–187). Vor der Staatsanwaltschaft sprach sie davon, sie sei «sofort» zurück in ihre Wohnung (pag. 91, Z. 420). Wie lange sie den Vorfall genau beobachtete, ist also nicht ganz klar, jedenfalls verfolgte sie das Geschehen nur vergleichsweise kurz und handelt sich beim Geschilderten um eine Momentaufnahme. Immerhin sagte sie zum Kerngeschehen aus, der Beschuldigte habe auf dem Bett gekniet und die Beine der Privatklägerin über seine Schultern gelegt gehabt. Sein