75, Z. 87–93). Zu dem dort Wahrgenommenen sind ihre Aussagen etwas weniger ergiebig als diejenigen zum Rahmengeschehen, da sie nach ihren Angaben beim Erblicken des den Geschlechtsverkehr ausübenden Beschuldigten ein Flashback ihrer eigenen Vergewaltigung erlitten und dem Vorfall deswegen nur sehr kurz zugeschaut habe, ohne in der Lage gewesen zu sein, den Handlungen des Beschuldigten Einhalt zu gebieten. Geschockt und ohne, dass der Beschuldigte die Beobachtung gemerkt habe, sei sie dann wieder in ihre Wohnung gegangen. Zunächst gab sie an, sie sei nach dem Anblick des Beschuldigten «zack» wieder zurück in ihre Wohnung (pag. 76, Z. 178–179).