Der Beschuldigte habe ihr dabei geholfen, die Privatklägerin aufzuheben, als sie gegen die Wand geknallt sei. Die Privatklägerin habe «gliiret», nicht mehr normal geredet und sinnlose Sachen erzählt, verstanden habe man sie aber schon (pag. 503, Z. 19–24). Nachdem der Vorsitzende die Zeugin fragte, ob sich die Privatklägerin noch selber habe ausziehen können, um ins Bett zu gehen, brach Frau E.________ in Tränen aus und bat um eine Pause. In der Folge stellten der Vorsitzende und Oberrichterin Bratschi fest, dass Frau E.________ hyperventilierte und sich in völlig aufgelöstem Zustand befand. Auf Anraten von Frau Dr. J.___