Die Privatklägerin habe ihr damals gesagt, sie habe vier Tabletten Seresta genommen, sie selbst habe dies nicht gesehen. Es sei aber so lange her, sie könne nicht mehr genau sagen, wie es ablaufen sei. Aus Angst habe sie dann den Notarzt angerufen (pag. 501, Z. 15–33). Die Einnahme der weiteren Tablette habe sie gesehen, die Privatklägerin habe diese mit Mojito heruntergeschluckt (pag. 502, Z. 1–2). Sie sei dann rüber in ihre Wohnung, um den Notarzt anzurufen. Die Tablettenpackung habe sie während dem Telefongespräch in der Hand gehabt; es seien noch paar wenige Tabletten drin gewesen (pag. 502, Z. 20– 28).