Wenn sie tatsächlich zuvor vier weitere Seresta-Tabletten eingenommen haben sollte, hätte dies vor dem Eintreffen von Frau E.________h. zumindest vor 20:30 Uhr wohl aber sogar vor 20:00 Uhr sein müssen. Der – betreffend die ersten vier Tabletten – höchste Plasmastand, zusammen mit dem Alkohol nahe an der Vergiftungsgrenze, wäre dann schon deutlich vor 23:20 Uhr eingetreten. Trotz der Unsicherheiten über den genauen Zeitpunkt wäre die Privatklägerin dann jedenfalls ziemlich nahe am höchsten Plasmastand wieder aufgewacht, was den Gutachtern zufolge kaum möglich erscheint. Der Privatklägerin ging es nach den Aussagen von Frau E._____