Auch Prof. I.________ bestätigte, dass die Zeugenaussagen von Frau E.________, wonach die Privatklägerin selber wieder aufgestanden, in der Wohnung umhergegangen sei und Wünsche habe sprachlich äussern können (vgl. pag. 74, Z. 67–77; pag. 91, Z. 391–402) gegen die angenommenen Konsummengen sprächen. Die Einnahme von zwei Seresta-Tabletten sei eine sichere Dosis, bei welcher Menschen grundsätzlich einschlafen würden. Bei fünf Seresta-Tabletten entstehe eine hohe Konzentration, welche man normalerweise nicht wegstecken könne (pag. 508, Z. 18–43; pag. 509, Z. 1–5).