511, Z. 36–38). Mit Blick auf Antwort 6 im Gutachten bestätigte Prof. I.________, dass keine automatische Korrelation von Amnesie und Widerstandunfähigkeit bestehe. Die Vorlagerung der Amnesie sei typisch für Benzodiazepine. Diese könne die noch vorhandene Entscheidungsfähigkeit überschatten, d.h. sie könne zeitlich noch weiter vorangehen, als die Widerstandsunfähigkeit. Umgekehrt müsse die Widerstandsunfähigkeit aber in der Regel mit einer Amnesie einhergehen (pag. 508, Z. 4–16). Auch Prof. I.________ bestätigte, dass die Zeugenaussagen von Frau E.___