Bei Mischkonsum von Alkohol und – dem hinsichtlich Toxizität mit Oxazepam vergleichbaren – Temazepam sinke die mediane BAK, die zu tödlichen Vergiftungen führe, von 3.3 auf 2.2 Promille. Abschliessend führten die Gutachter relativierend an, die Zeugenaussagen von Frau E.________, dass die Privatklägerin nach dem Einschlafen wieder erwacht, aufgestanden sei und gesprochen habe, seien nicht mit den angegebenen Konsummengen von Alkohol und Oxazepam zu vereinbaren. Es wäre vielmehr keine Gegenwehr und keine Handlungen infolge des zu erwartenden stark eingetrübten bis komatösen Zustandes zu erwarten.