Unter den getroffenen Annahmen wäre die Privatklägerin zum mutmasslichen Tatzeitpunkt nicht mehr in der Lage gewesen, sich gegen ungewollte sexuelle Kontakte zu wehren. Die Mischvergiftung würde zu stark eingetrübtem Bewusstseinszustand bis komatösem Zustand führen. - Bei Mischkonsum von Alkohol und – dem hinsichtlich Toxizität mit Oxazepam vergleichbaren – Temazepam sinke die mediane BAK, die zu tödlichen Vergiftungen führe, von 3.3 auf 2.2 Promille.