Bei der vorliegenden Kombination der beiden Substanzen sei eine Amnesie aus forensisch-toxikologischer Sicht wahrscheinlich. - Ein solcher Mischkonsum von Alkohol und Oxazepam könne bei einer nicht an Alkohol und Benzodiazepine gewöhnten Person zu einer Verstärkung der atemdepressiven Wirkung führen, welche mit Bewusstlosigkeit lebensgefährlich werden könnte. - Unter den getroffenen Annahmen wäre die Privatklägerin zum mutmasslichen Tatzeitpunkt nicht mehr in der Lage gewesen, sich gegen ungewollte sexuelle Kontakte zu wehren.