Die wichtigsten Ergebnisse des forensisch-toxikologischen Aktengutachtens vom 19. August 2016 (pag. 314 ff.) können wie folgt zusammengefasst werden: - Je nach Annahme der eingenommenen Menge Alkohol wäre bei der Privatklägerin zum angenommenen Tatzeitpunkt um 00:40 Uhr eine Blutalkoholkonzentration (BAK) zwischen 1.9 und 3.1 Promille anzunehmen. - Die Einnahme von 3 bis 5 Tabletten